Was ist die Synode?

Vereinfacht gesagt ist die Synode das „Kirchenparlament“. Die gewählten und berufenen 88 Synodalen legen inhaltliche Schwerpunkte fest, können für den Kirchenkreis öffentlich Stellung nehmen, wählen Pröpste und Pröpstinnen und verteilen die Kirchensteuermittel auf Kirchengemeinden und Projekte.

Wer kann kandidieren?

Kandidieren können alle Mitglieder einer Kirchengemeinde im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein, die mindestens 18 Jahre alt sind (am 3. September 2023). 10 Prozent der gewählten Synodalen sollen 27 Jahre alt sein oder jünger.

Wer kann Wahlvorschläge machen?

Jemanden – aus der eigenen Gemeinde – vorschlagen kann jedes Gemeindemitglied im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein ab 14 Jahren und jeder Kirchengemeinderat.

Wer kann wählen?

Wahlberechtigt sind alle Kirchengemeinderäte der 55 Kirchengemeinden im Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein.

Möchten Sie mitgestalten? 

Wenden Sie sich gern an die Wahlbeauftragten des Kirchenkreises: Bernd Grund und Petra von Holten, Tel. 040 558 220-316, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  oder an den Kirchengemeinderat Ihrer Kirchengemeinde.

 

 

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